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Unsere Rechtsgebiete

Meine Mitarbeiter und ich verfügen über profunde juristische Kenntnisse

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Alle Mitarbeiter sind ausgebildete Rechtsanwalts-und Notariatsfachangestellte mit überdurchschnittlicher Qualifikation.

Permanente Fort – und Weiterbildung ist für meine Mitarbeiter und mich Pflicht.

Juristische Fachliteratur und aktuelle Rechtsprechung wird bei uns permanent verfolgt.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Nagdyman hat im Arbeitsrecht den Fachanwaltslehrgang 1988 absolviert und erfolgreich abgeschlossen.

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Seitdem vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

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Bei einigen unserer Mandanten begleiten wir den gesamten personalrechtlichen Bereich, so dass wir uns ständig mit allen Bereichen des Arbeitsrechts befassen. Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht sind daher für uns unerlässlich.

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Unsere Leistungen:

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Um Ihr Arbeitsverhältnis von Anfang an gut zu beginnen, führen wir - ausgehend von Ihren Bedürfnissen und Zielen - für Sie die Arbeitsvertragsverhandlung und Gestaltung durch.

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Falls das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, verhandeln und erarbeiten wir Aufhebungsvereinbarungen, führen für Sie Kündigungsschutzklagen durch und unterstützen Sie bei Fragen der Zeugniserstellung, Lohnforderungen sowie Urlaubsabgeltung.

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Wir beraten Sie auch bei Abmahnungen, denn nur eine juristisch korrekte Abmahnung ist auch wirksam.

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Bei Zweifelsfragen können Sie jederzeit einen Erstberatungstermin mit uns vereinbaren. Dies kann Ihnen Klarheit über Ihre rechtliche Lage verschaffen.

Erbrecht

Erbrecht

Für die meisten Menschen ist es wichtig, dass ihre Familie und ihre Angehörige nach ihrem Tod gut versorgt sind.

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Daher denken viele bereits früh daran ein Testament zu erstellen. Allerdings wird dieser Gedanke oft wieder beiseite geschoben, bedauerlicherweise, denn ein durchdachtes Testament kann später sehr viele Schwierigkeiten und Kosten vermeiden.

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Daher empfehlen wir Ihnen, frühzeitig ein Testament zu erstellen und unterstützen Sie bereits bei der Testaments- und Nachlassgestaltung auch gerne in Kooperation mit einem Steuerberater, um auch steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen.

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Mit dem Tod eines geliebten Menschen, beginnen leider sehr oft nicht nur die Trauerarbeit, sondern auch die juristischen Schwierigkeiten mit dem Erbe.

Es geht um Fragen der Erbauseinandersetzung, der Pflichtteilsansprüche und etwaiger Vermächtnisse. Hier beraten wir Sie umfassend und kompetent und übernehmen bei Bedarf auch den Erbschaftsprozess.

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Eigentum, Wirtschaftsgüter, Unternehmen müssen aufgeteilt werden. Hier kooperieren wir mit einem Steuerberater falls erforderlich.

Strafrecht

Strafrecht

Rechtsanwalt Nagdyman ist Fachanwalt für Strafrecht.

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Seit 1994 arbeitet er auf allen Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrecht.

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Als wichtigster Tipp gilt: Sprechen Sie immer zuerst mit Ihrem Anwalt! 

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Sollte ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, so vermeiden Sie jede Stellungnahme bei der Polizei bevor Sie mit Ihrem Fachanwalt gesprochen haben!

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Nur der Strafverteidiger bekommt Akteneinsicht und hat so einen besseren Überblick über den Fall!

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Alkohol am Steuer hat grundsätzlich schwere Konsequenzen. Trunkenheitsdelikte, Beschlagnahme von Führerscheinen und Fahrerflucht haben keine unerheblichen Strafrahmen. Hier ist es besonders wichtig, von Anfang an anwaltlich vertreten zu sein.

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In jüngerer Zeit werden die Fälle von Umweltkriminalität immer wichtiger. Einerseits werden diese Delikte immer intensiver verfolgt, zum Beispiel in Brandenburg, andererseits ist aber auch der strafrechtlich-relevante Bereich sehr groß, so dass sich mancher Bürger nicht bewusst ist, dass seine Taten keine Ordnungswidrigkeiten, sondern bereits Straftaten sind.

Bei Wirtschafts- und Steuerkriminalität kooperiert Rechtsanwalt Nagdyman eng mit einer Steuersozietät.

Gewaltdelikte, Kapitalstrafsachen, Sexualstrafrecht und Vermögensdelikte gehören alle selbstverständlich zur Strafverteidigung.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

inkl. Ordnungswidrigkeitsverfahren

Rechtsanwalt Nagdyman hat seine berufliche Tätigkeit als Syndicus-Anwalt des ADAC begonnen und bearbeitet seit 1991 Verkehrsunfälle und zwar sowohl auf der strafrechtlichen- als auch auf der zivilrechtlichen Ebene.

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Im Bereich der Strafsachen geht es u.a. um Alkohol am Steuer, fahrlässige Körperverletzungen, Nötigungen im Straßenverkehr und Fahrerflucht.

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Bei den Ordnungswidrigkeiten stehen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße sowie sämtliche Verfahren, die mit der Eintragung von Punkten in Flensburg verbunden sind, im Vordergrund.

In allen Konstellationen, seien es Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten, drohen unangenehme Maßnahmen von der Eintragung von Punkten in Flensburg über ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug.

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Hier gilt: Je früher Sie in diesen Bereichen Maßnahmen der Verteidigung ergreifen, umso höher sind Ihre Chancen, Ihre Verteidigung möglichst günstig zu gestalten.

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Im zivilrechtlichen Bereich steht vor allem die  Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen bei Personen- und Sachschäden im Vordergrund. Die Bezifferung Ihrer Schmerzensgeldansprüche, die Durchsetzung des Ihnen entstandenen Schadens vom Fahrzeugschaden, über Nutzungsausfall bis zum  Haushaltsführungsschaden bedarf einer kompetenten Regulierung, da die Haftpflichtversicherungen zum Teil in erheblicher Weise die berechtigten Ansprüche der Unfallgeschädigten kürzen.

Zivilrecht

Zivilrecht

Allgemein und International

Im Bereich des Zivilrechts vertreten wir Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

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Unsere Leistungen:

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Wir bieten Vertragsgestaltungen,  -verhandlungen und -erstellungen in englisch, französisch und deutsch an.

 

Unser Arbeitsbereich umfasst neben allgemeinem Zivilrecht Gesellschafts-, Arbeits- und zudem Vereinsrecht.

 

Wir vertreten im Bereich Immobilienrecht insbesondere ausländische Investoren.“ 

Sonstige Rechtsgebiete

Netzwerke – in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken!

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Wir sind zwar nicht auf allen Rechtsgebieten tätig, haben aber kompetente Kooperationspartner, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.

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Sofern Ihr Fall mehrere Rechtsgebiete betrifft, kooperieren wir - wenn notwendig - mit spezialisierten und erfahrenen Kollegen.

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Wir arbeiten ebenfalls mit Kollegen im französisch-, englisch und natürlich deutsch-sprachigen Ausland. Hier können wir Sie weiterempfehlen oder Rechtsgutachten für Sie einholen und Sie somit vor Ort in Ihrer Angelegenheit vertreten.

Sonstige Rechtsgebiete

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