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Verkehrsrecht

inkl. Ordnungswidrigkeitsverfahren

Rechtsanwalt Nagdyman hat seine berufliche Tätigkeit als Syndicus-Anwalt des ADAC begonnen und bearbeitet seit 1991 Verkehrsunfälle und zwar sowohl auf der strafrechtlichen- als auch auf der zivilrechtlichen Ebene.

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Im Bereich der Strafsachen geht es u.a. um Alkohol am Steuer, fahrlässige Körperverletzungen, Nötigungen im Straßenverkehr und Fahrerflucht.

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Bei den Ordnungswidrigkeiten stehen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße sowie sämtliche Verfahren, die mit der Eintragung von Punkten in Flensburg verbunden sind, im Vordergrund.

In allen Konstellationen, seien es Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten, drohen unangenehme Maßnahmen von der Eintragung von Punkten in Flensburg über ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug.

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Hier gilt: Je früher Sie in diesen Bereichen Maßnahmen der Verteidigung ergreifen, umso höher sind Ihre Chancen, Ihre Verteidigung möglichst günstig zu gestalten.

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Im zivilrechtlichen Bereich steht vor allem die  Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen bei Personen- und Sachschäden im Vordergrund. Die Bezifferung Ihrer Schmerzensgeldansprüche, die Durchsetzung des Ihnen entstandenen Schadens vom Fahrzeugschaden, über Nutzungsausfall bis zum  Haushaltsführungsschaden bedarf einer kompetenten Regulierung, da die Haftpflichtversicherungen zum Teil in erheblicher Weise die berechtigten Ansprüche der Unfallgeschädigten kürzen.

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